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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nur soweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme von Waren und Leistungen des Lieferanten oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung.

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen
Bestellungen, Vertragsabschlüsse und Lieferabrufe und deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Vereinbarungen jeder Art, einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Schriftform wird auch durch E-Mail oder Fax erfüllt. Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 2 Wochen an so sind wir zum Widerruf berechtigt.

3. Lieferumfang
Abweichungen von Bestellungen, Vertragsabschlüssen und Lieferabrufen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sofern zum Lieferumfang Software gehört, sind wir berechtigt, im gesetzlichen Umfang auch ohne ausdrückliche Genehmigung, eine Sicherungskopie zu erstellen. Wir sind berechtigt, die Annahme nicht bestellter oder nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt bestellter Waren zu verweigern und diese auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurück zu senden oder bei dritten einzulagern. Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind uns zumutbar.

4. Liefertermin, Lieferfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns bzw. bei der von uns angegebenen Versandadresse. Lieferungen erfolgen grundsätzlich „fei Haus“. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er den vereinbarten Liefertermin nicht termingerecht einhalten oder die Ware nicht in der vereinbarten Qualität liefern kann. Im Falle eines Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalisierten Verzugsschaden in Höhe von 0,1% des Nettolieferwertes je Werktag, insgesamt jedoch nicht mehr als 10% des Nettolieferwertes, zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadensersatz statt Leistung) bleiben uns vorbehalten. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leitung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.

5. Versand, Verpackung
Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. (insofern nicht anders vereinbart) Dies gilt auch wenn wir Ware auf Grund eines Rücktritts vom Vertrag oder wegen Mangelhaftigkeit an den Lieferanten
zurücksenden. Es sind die für uns günstigsten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern wir nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsmöglichkeiten angegeben haben. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Die Rückgabe der Verpackung bedarf einer besonderen Vereinbarung.

6. Umweltschutz, Sicherheit und Qualität
Die gelieferten Waren müssen dem aktuellen Stand der Technik, unter anderem den in Europa geltenden EU-Richtlinien, europäischen Normen sowie ergänzend geltenden nationalen Normen und technischen Spezifikationen und den jeweilsgültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen. Der Lieferant versichert insbesondere, dass die an uns gelieferten Produkte keine schädlichen Stoffe gemäß der deutschen Chemikalienverbotsordnung, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung sowie der EG-Verordnung 2037/2000 EG enthalten. Der Lieferant versichert, dass die an uns gelieferten Produkte oder Stoffe frei von jeglicher radioaktiver Kontamination sind. Weiterhin versichert der Lieferant, die Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgesetzes einzuhalten.

7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unabwendbare Ereignisse, die eine Abnahme oder Verwendung der bestellten Ware unmöglich machen oder wirtschaftlich erheblich erschweren, berechtigen uns, den Vertrag nach Treu und Glauben angemessen anzupassen, bis hin zur Verweigerung der Abnahmepflicht.

8. Preisstellung, Gefahrenübergang
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise „frei Haus“ bzw. dem von uns bestimmten Versendungsort, verzollt, einschließlich Verpackung und Transportversicherung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Lieferant trägt grundsätzlich die Gefahr bis zur An- bzw. Abnahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist. (Erfüllungsort)

9. Rechnungen, Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind uns in einfacher Ausführung unter Beachtung der Formvorschriften des $ 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie unter Angabe der Bestell und Artikelnummer unverzüglich nach Absendung der Ware zuzusenden. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung nach Zugang entweder innerhalb von 14 Tagen mit Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung bei uns eingegangen ist. Der Skontoabzug ist auch zulässig, wenn wir aufrechnen oder Zahlungen in angemessener Höhe auf Grund von Mängeln zurück halten. Unsere Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Sie bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß

10. Mängelansprüche
Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mängel, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Mängel werden von uns umgehend nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht etwas anderes geregelt ist. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich uns zu. Der Lieferant kann die von uns gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach unserer Aufforderung mit der Nachbesserung beginnen, so steht uns in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen. Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, außer, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. Mängelansprüche verjähren, außer bei Arglist, nach 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Für Ersatzlieferung beginnt die Frist mit Ablieferung bzw. Abnahme neu. Entstehen uns in Folge der mangelhaften Lieferung der Ware Kosten. Besonders Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen.

11. Abtretung
Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Liefervertrag kann der Lieferant nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

12. Haftung des Lieferanten
Für den Fall, dass wir auf Grund einer Produkthaftung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler der vom Lieferanten gelieferten Ware verursacht worden ist. Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns oder von unseren Kunden durchgeführten Rückrufaktion, die ganz oder teilweise Folge eines Produktfehlers der vom Lieferanten gelieferten Ware ist, ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahme werden wir den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Lieferant verpflichtet sich, eine in Umfang und Höhe angemessene Produkthaftpflicht-Versicherung zu unterhalten und uns diese auf Anforderung nachzuweisen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13. Beistellungen
Von uns beigestellte Stoffe oder Teile (Beistellungen) werden im Rahmen von Lieferanten-Aufträgen be- und verarbeitet und bleiben in dieser Phase unser Eigentum. Für ihren Verlust oder ihre Beschädigung haftet der Lieferant.

14. Informationen und Geheimhaltung
Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen hat der Lieferant solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet
werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurück zu geben oder zu vernichten. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. Von uns überlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Profile, Zeichnungen, Prüfvorschriften, Normenblätter, Druckvorlagen etc. dürfen ebenso wie danach hergestellte Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch für andere als die vertraglichen Zwecke verendet werden.

15. Gerichtstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen Einkaufsbedingungen zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen ergeben, ist Düren. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl am Gericht seines Sitzes oder am Gericht des Erfüllungsortes zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber die Haager Kaufgesetze und das einheitliche UN-Kaufrecht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.

16. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine
wirtschaftlich möglichst gleichartige Regelung zu treffen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.